Klage wegen Schrottimmobilie: Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Rechtsschutz-Versicherung Schrottimmobilien

Die Angst vor hohen Gerichts- und Anwaltskosten hält viele Geschädigte davon ab, ihr Recht durchzusetzen. Wann die Rechtsschutzversicherung einspringen muss, welche Bausteine entscheidend sind und wie Betroffene eine Deckungszusage erhalten.

Das Kostenrisiko als größte Hürde für Anleger

Wer feststellt, dass ihm eine überteuerte Schrottimmobilie als „sichere Altersvorsorge“ verkauft wurde, steht vor einer doppelten Belastung: Neben den monatlichen Zuzahlungen für das Darlehen kommt die Sorge vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreits.

Auseinandersetzungen mit finanzierenden Banken, Initiatoren und Vertriebsnetzwerken werden vor den Landgerichten ausgetragen. Ein Verfahren über mehrere Instanzen verlangt Gerichtsgebühren, Anwaltshonorare und oft Kosten für unabhängige Sachverständigengutachten zum realen Verkehrswert der Immobilie.

Viele Betroffene stellen sich deshalb die entscheidende Frage:

Kann ich mein Recht durchsetzen, ohne selbst auf den Verfahrenskosten sitzenzubleiben?

Die erfreuliche Nachricht aus unserer Kanzleipraxis: In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die gesamten Kosten des Verfahrens. Doch Rechtsschutzversicherer versuchen nicht selten, die Deckung zunächst abzulehnen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

Welche Versicherungsbausteine sind entscheidend?

Damit eine Rechtsschutzversicherung für die Rückabwicklung eines Immobilien- oder Darlehensvertrages aufkommt, muss im Versicherungsschein der richtige Leistungsbaustein enthalten sein.

1. Der Privatrechtsschutz / Vertrags-Rechtsschutz (Kernbereich)

Für die Anfechtung von Darlehensverträgen (z. B. wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen oder Sittenwidrigkeit) sowie die Geltendmachung von Schadensersatz gegen Vermittler wegen Aufklärungspflichtverletzungen ist der Privat-Vertrags-Rechtsschutz der maßgebliche Baustein.

2. Der Immobilien- / Wohnungs-Rechtsschutz

Dieser Baustein deckt primär Streitigkeiten rund um die konkrete Immobilie ab (z. B. Nachbarschaftsrecht, Mietrecht). Für die juristische Aufarbeitung der Kauf- und Finanzierungsfehler ist er oft nur zweitrangig – hier greift primär der allgemeine Vertrags-Rechtsschutz.

Die 3 häufigsten Ausreden der Versicherer – und wie Sie diese entkräften

Rechtsschutzgesellschaften prüfen Deckungsanfragen bei hohen Streitwerten sehr genau. Oft erhalten Versicherte beim ersten Versuch eine Ablehnung mit vorgefertigten Textbausteinen. Diese Ablehnungen halten einer juristischen Überprüfung jedoch häufig nicht stand.

Ausrede 1: „Der Baustein greift nicht wegen des Bausektor-Ausschlusses“

  • Die Argumentation der Versicherung: Viele Tarife schließen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Bau oder der grundlegenden Sanierung eines Gebäudes aus (sog. Baugenehmigungs- oder Bauherren-Ausschluss).

  • Die Rechtsreality: Dieser Ausschluss greift nicht, wenn es sich um den Erwerb einer bereits bestehenden Eigentumswohnung (Bestandsimmobilie) handelt oder wenn ausschließlich die Rückabwicklung des Bankdarlehens wegen Aufklärungsmängeln betrieben wird. Der BGH hat Grenzen gezogen: Der Bausektor-Ausschluss darf von Versicherern nicht unzulässig ausgeweitet werden.

Ausrede 2: „Es handelt sich um eine spekulative Kapitalanlage“

  • Die Argumentation der Versicherung: Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Spekulationsgeschäften oder gewerblichen Kapitalanlagen sind häufig ausgeschlossen.

  • Die Rechtsreality: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klar herausgestellt: Der Kauf einer einzelnen Eigentumswohnung durch eine Privatperson zur Altersvorsorge ist keine spekulative Unternehmensbeteiligung, sondern ein normales Verbrauchergeschäft.

Ausrede 3: „Keine hinreichende Aussicht auf Erfolg“

  • Die Argumentation der Versicherung: Der Versicherer behauptet, die Klage gegen die Bank oder den Vermittler habe rechtlich keine Chance.

  • Die Rechtsreality: Die Versicherung darf die Erfolgsaussicht nicht willkürlich verneinen. Verweist Ihre Kanzlei auf gefestigte BGH-Rechtsprechung (wie das institutionalisierte Zusammenwirken oder die Sittenwidrigkeitsgrenze bei 90 % Kaufpreisaufschlag), ist die Erfolgsaussicht juristisch begründet. Verweigerte der Versicherer weiterhin die Deckung, kann ein sogenannter Stichentscheid durch den Rechtsanwalt die Versicherung zur Leistungsübernahme zwingen.

Welcher Zeitpunkt ist für den Rechtsschutz entscheidend?

Ein zentraler Dreh- und Angelpunkt ist der sogenannte Verstoßzeitpunkt (Rechtsschutzfall):

  • Die Rechtsschutzversicherung muss bereits zum Zeitpunkt des ersten Rechtsverstoßes bestanden haben.

  • Bei Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung gilt in der Regel der Tag des Abschlusses des Kauf- oder Darlehensvertrages (oder das Beratungsgespräch davor) als Verstoßzeitpunkt.

  • Lag zu diesem Zeitpunkt bereits eine Police vor (unter Beachtung der üblichen 3-Monats-Wartezeit), muss der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen auch dann Deckung gewähren, wenn Sie den Vertrag bei dieser Gesellschaft später gekündigt haben.

Was übernimmt die Rechtsschutzversicherung im Ernstfall?

Liegt die Zusage (Deckungszusage) der Rechtsschutzversicherung vor, trägt diese das gesamte finanzielle Risiko des Verfahrens:

  • Eigene Anwaltsgebühren: Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder vereinbarten Stundensätzen (soweit abgedeckt).

  • Gerichtskosten: Sämtliche Gebühren für Klagesteuer, Anträge und Gerichtsnotare.

  • Gutachter- & Sachverständigenkosten: Kosten für gerichtliche Immobiliengutachten zur Feststellung des Verkehrswertes.

  • Gegnerische Anwaltskosten: Im Falle eines Teil- oder Vollverlusts übernimmt die Versicherung auch die Anwaltskosten der Gegenseite (Bank/Verkäufer).

(Sie tragen lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung – meist 150 € bis 300 €).

Empfohlener Ablauf: So sichern Sie sich die Deckungszusage

Um unnötige Ablehnungen und Verzögerungen zu vermeiden, sollten Sie nicht unvorbereitet bei Ihrer Versicherung anrufen.

Die Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. Unterlagen sammeln: Versicherungsschein (Police) und Allgemeine Rechtsschutzbedingungen (ARB) aus dem Erwerbsjahr bereithalten.

  2. Keine Eigenauskünfte am Telefon: Schildern Sie den Fall nicht unbedacht am Telefon. Falsche Schlagworte (z. B. „Bauvorhaben“ statt „Bestandskauf“) führen bei Callcenter-Mitarbeitern der Versicherung schnell zu automatischen Ablehnungen.

  3. Deckungsanfrage über die Kanzlei einholen lassen: Wir von der Kanzlei HP&C übernehmen die Aufarbeitung der Sachverhalte und die formelle Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung direkt. Wir begründen die Erfolgsaussichten gegenüber dem Versicherer von Beginn an mit der maßgeblichen BGH-Rechtsprechung.

Fazit: Lassen Sie Ihr Kostenrisiko professionell prüfen

Die Rechtsschutzversicherung ist das effektivste Schild für geschädigte Immobilienanleger. Wenn Ihre Versicherung zum Zeitpunkt des Kaufes aktiv war, stehen die Chancen gut, dass Sie das Verfahren gegen Banken und Vermittler ohne eigenes finanzielles Risiko führen können.

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