Immobilienbetrug & Bankenhaftung
Schrottimmobilie als Kapitalanlage verkauft? Holen Sie Ihr Geld von der Bank zurück!
Viele Immobilieninvestments der letzten Jahre erweisen sich heute als überteuerte Fehlkäufe. Durch die aktuelle, verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) haben Betroffene exzellente Chancen, unrentable Objekte wieder loszuwerden. Wir von der Kanzlei HP&C prüfen Ihren Fall händisch und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.
- Kostenfreie Ersteinschätzung: Wir analysieren Ihren Kauf- und Darlehensvertrag ohne finanzielles Risiko.
- Rückabwicklung des Kredits: Befreiung von Restschulden bei nachgewiesener Sittenwidrigkeit.
- Starke Vertretung: Konsequenter juristischer Angriff auf unseriöse Vertriebsstrukturen und finanzierende Banken.
Sofort-Check:
Haben Sie Anspruch auf Schadensersatz?
Die Masche mit den vermeintlichen Steuersparmodellen
In den vergangenen Jahren wurden bundesweit tausende Eigentumswohnungen systematisch zu völlig überhöhten Preisen vertrieben. Die Vorgehensweise der Vermittler gleicht sich fast immer: Privatanlegern wird am Telefon oder über soziale Medien eine sorgenfreie Altersvorsorge versprochen. Es wird vorgerechnet, dass sich die Immobilie durch angebliche Steuervorteile (wie die Denkmalschutz-AfA) und garantierte Mieteinnahmen praktisch von selbst abbezahlt.
Die Realität nach dem Kauf sieht oft anders aus: Die Wohnungen weisen erhebliche Sanierungsstaus auf, die Mieten bleiben aus und der tatsächliche Marktwert liegt nur bei einem Bruchteil des Kaufpreises. Wir lassen Sie mit diesem finanziellen Debakel nicht allein. Unser Ziel ist die vollständige schadlose Rückabwicklung Ihres Vertrages.
Das institutionalisierte Zusammenwirken
Eine Schrottimmobilie lässt sich nur vermitteln, wenn eine Bank den astronomischen Kaufpreis ohne genaue Wertherstellung durchwinkt. Genau hier setzt unsere juristische Strategie an. Wenn der unseriöse Vertrieb und die finanzierende Bank über Jahre hinweg Hand in Hand gearbeitet haben, spricht die Rechtsprechung von einem „institutionalisierten Zusammenwirken“. Kann dieses Nachgewiesen werden, haftet die Bank für die Fehlberatung des Vermittlers. Der Kreditvertrag wird angreifbar.
Die Sittenwidrigkeit des Kaufpreises
Ein entscheidender Hebel in unseren Klageverfahren ist die Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB. Liegt der vertraglich vereinbarte Kaufpreis knapp doppelt so hoch wie der tatsächliche, reale Verkehrswert der Immobilie zum Kaufzeitpunkt, ist das Geschäft sittenwidrig. In diesem Fall ist nicht nur der Kaufvertrag nichtig, sondern oft auch der damit verknüpfte Darlehensvertrag rückabzuwickeln. Sie geben die marode Immobilie zurück und die Bank muss Sie so stellen, als hätten Sie den Vertrag nie unterschrieben.
Unsere Fokus-Verfahren: Initiatoren, Banken und Regionen
Vermittler & Initiatoren im Visier
Wir analysieren die Methoden großer Vertriebssysteme der 2020er Jahre. Erfahren Sie mehr zu den Verfahren rund um das Netzwerk von Immo Tommy, die Insolvenzen der Gallus Immobiliengruppe oder den Betrugsprozess der German Property Group.
Haftung der Banken erzwingen
Große Institute haben jahrelang überteuerte Kredite durchgewinkt. Wir vertreten Geschädigte unter anderem in Verfahren gegen die DKB (Deutsche Kreditbank) sowie die Badenia Bausparkasse und fordern Schadensersatz.
Regionale Betrugs-Hotspots
Bestimmte Städte sind besonders stark von systematischen Fehlverkäufen betroffen. Wir beleuchten die rechtliche Situation beim großflächigen Vertrieb in Chemnitz sowie die Fälle im Ruhrgebiet (Dortmund & Duisburg).
Wissenswertes zum Thema Schrottimmobilien
Als Schrottimmobilie werden Objekte bezeichnet, deren Kaufpreis in einem krassen Missverhältnis zum tatsächlichen Marktwert steht. Häufig weisen die Wohnungen verdeckte Baumängel oder enorme Sanierungsstaus auf. Ein weiteres Merkmal sind unrealistische Mietversprechungen, die nach dem Kauf nicht eingehalten werden können.
In sehr vielen Fällen erteilt die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage, sofern der Bereich des Immobilien-, Vertrags- oder Kreditrechts im Altvertrag mit abgesichert ist. Im Rahmen unserer kostenfreien Ersteinschätzung übernehmen wir die komplette Korrespondenz und die Deckungsanfrage bei Ihrem Versicherer.
Ja, das ist durchaus möglich. Ansprüche auf Schadensersatz oder die Rückabwicklung wegen Sittenwidrigkeit unterliegen zwar Verjährungsfristen, diese beginnen jedoch oft erst zu dem Zeitpunkt, an dem Sie als Käufer sichere Kenntnis vom wahren (niedrigen) Wert der Immobilie erlangt haben. Eine exakte Fristenprüfung ist fester Bestandteil unserer händischen Erstprüfung.
Handeln Sie, bevor Ansprüche verjähren!
Lassen Sie die Bank und die Vermittler nicht mit Ihrem Ersparten davonkommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung in der Rückabwicklung gescheiterter Immobilieninvestments.