Kapitalanlage-Schutz & BaFin-Warnungen
Gallus Immobiliengruppe in Schieflage – Sichern Sie jetzt Ihre Ansprüche!
Ob Genossenschaftsanteile, Nachrangdarlehen oder Projektgeschäfte: Die Unregelmäßigkeiten rund um die Gallus Immobiliengruppe (u. a. Gallus Immobilien eG und Gallus Immobilien Wohnbau) sowie deutliche Warnungen der Finanzaufsicht BaFin verunsichern hunderte Anleger. Wenn Ihr investiertes Kapital vor dem Verlust steht, sollten Sie keine Zeit verlieren. Wir von der Kanzlei HP&C prüfen Ihre Verträge händisch und kämpfen für die Rückzahlung Ihrer Anlagesumme.
- Angriff auf Nachrangklauseln: Wir prüfen die rechtliche Wirksamkeit der vereinbarten Zahlungsverbote.
- Vermittlerhaftung: Schadensersatz wegen unterlassener Risikoaufklärung bei Genossenschafts- und Darlehensmodellen.
- Kostenfreie Ersteinschätzung: Individuelle Analyse Ihrer Vertragsunterlagen durch unsere Anwälte.
Sofort-Check:
Ansprüche im Fall Gallus prüfen
Fehlende Verkaufsprospekte und unzureichender Anlegerschutz
Die Gallus Immobiliengruppe warb über Jahre hinweg um private Investoren, um Immobilienprojekte und Wohnbaumaßnahmen über Anlegergelder zu finanzieren. Dabei bediente sich die Gruppe häufig des Instruments der Nachrangdarlehen oder warb Mitglieder für Genossenschaftsmodelle an. Den Anlegern wurden solide Renditen im Immobiliensektor versprochen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schaltete sich jedoch mit deutlichen Warnungen und Anordnungen ein: In mehreren Fällen bestand der begründete Verdacht, dass die Vermögensanlagen ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsprospekte öffentlich angeboten wurden.
Die Tücke der Nachrangklausel: Bei vielen dieser Verträge wird Anlegern erst im Krisenfall klar, was eine „qualifizierte Nachrangabrede“ bedeutet: Das Unternehmen darf das Geld nicht zurückzahlen, wenn dadurch eine Zahlungsunfähigkeit droht. Im Insolvenzverfahren werden Nachranggläubiger erst ganz zum Schluss bedient – was in der Praxis fast immer zum Totalverlust führt.
Wir geben uns mit diesem Status nicht zufrieden. Zahlreiche Nachrangklauseln der Vergangenheit hielten einer gerichtlichen Überprüfung wegen transparenzrechtlicher Mängel schlichtweg nicht stand.
Der juristische Hebel – Wie wir Ihr Geld zurückholen
1. Unwirksamkeit der Nachrangklausel durchsetzen
Finanzberater und Vermittler dürfen hochriskante Nachrangdarlehen oder Genossenschaftsanteile nicht als „sichere Altersvorsorge“ oder „Festgeld-Ersatz“ verkaufen. Werden Sie nicht explizit auf das Totalverlustrisiko und die fehlende Einlagensicherung hingewiesen, haftet der Vermittler persönlich für den entstandenen Schaden. Wir fordern die volle Anlagesumme nebst Verzinsung vom Berater zurück.
2. Schadensersatz wegen Falschberatung durch Vermittler
Die Vermittler des Netzwerks traten oft als unabhängige Berater auf, handelten in Wahrheit jedoch rein provisionsgetrieben. Werden Ihnen im Verkaufsgespräch unrichtige Angaben über die Mietrendite, den baulichen Zustand oder die Wertentwicklung gemacht, liegt eine beratungsrechtliche Pflichtverletzung vor. Wir machen diese Schadensersatzansprüche direkt gegen die agierenden Vertriebsgesellschaften und Initiatoren geltend.
Betroffene Gesellschaften und juristische Ansatzpunkte
In unserer Kanzleipraxis prüfen wir Verträge und Beteiligungen rund um folgende Einheiten der Gruppe:
| Gesellschaft / Produkt | Problematik & Risiko | Unser juristischer Ansatz |
|---|---|---|
| Gallus Immobilien eG | Kündigung von Genossenschaftsanteilen, Auszahlungsstopp, Insolvenzgefahr. | Anfechtung der Beteiligung, Rückforderung der Einlage wegen Aufklärungsmängeln. |
| Gallus Immobilien Wohnbau | Ausgabe von Nachrangdarlehen ohne genehmigten BaFin-Prospekt. | Klage auf Schadensersatz wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). |
| Projektgesellschaften | Verschachtelte Nachrang-Konstruktionen für einzelne Bauobjekte. | Feststellung der Unwirksamkeit der Nachrangabrede zur Durchsetzung der Rückzahlung. |
Häufige Fragen von Gallus-Anlegern
Eine BaFin-Warnung ist ein klares Alarmsignal. Sie bedeutet meist, dass der Anbieter Finanzprodukte ohne die erforderliche gesetzliche Gestattung oder ohne gebilligten Prospekt vertrieben hat. Für Sie entsteht dadurch ein starker zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch gegen die verantwortlichen Macher und die Vermittler, da gegen Schutzgesetze zugunsten der Anleger verstoßen wurde.
Bei Falschberatung oder Prospektfehlern müssen Sie das Ende der Vertragslaufzeit nicht abwarten. Sie haben das Recht zur außerordentlichen Kündigung und können die sofortige Rückzahlung Ihres eingesetzten Kapitals als Schadensersatz fordern.
Ja. Das Genossenschaftsrecht weist spezielle Eigenheiten auf. Wir prüfen, ob Sie beim Beitritt zur eG ordnungsgemäß über die Statuten, Nachschusspflichten oder Verlustrisiken aufgeklärt wurden. Lag hier ein Aufklärungsfehler vor, lässt sich der Beitritt rückwirkend anfechten.
Warten Sie nicht, bis das Nachrang-Verbot greift!
Lassen Sie Ihre Verträge und Zeichnungsscheine von unseren Experten auf Unwirksamkeit prüfen. Sichern Sie Ihren Anspruch auf Rückzahlung, bevor Werte vernichtet werden.